Steuerfristen 2025 in Österreich - Der komplette Überblick
Steuerfristen 2025 in Österreich - Der komplette Überblick
Als Unternehmer oder Selbstständiger in Österreich musst du zahlreiche Steuerfristen im Blick behalten. Eine versäumte Frist kann teuer werden – Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall Zwangsstrafen drohen.
Dieser Guide gibt dir einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Steuerfristen 2025 in Österreich.
Die wichtigsten Fristen 2025 im Überblick
| Frist | Was? | Für wen? | Strafe bei Versäumnis | |-------|------|----------|----------------------| | 15. jeden Monats | UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) | Alle Unternehmer | 10% Verspätungszuschlag | | 15. Februar | Jahresumsatzsteuererklärung | Wer keine UVA macht | Säumniszuschlag 2% | | 30. April | Jahressteuererklärung | Alle ohne Steuerberater | Verspätungszuschlag möglich | | 30. Juni | Jahressteuererklärung | Mit Steuerberater | Verspätungszuschlag möglich | | Quartalsweise | SVS-Beiträge | Selbstständige | Verzugszinsen | | 31. März | E-Bilanz | Bilanzierende Unternehmen | Zwangsstrafen möglich |
1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Wann: Jeden 15. des Folgemonats
Die UVA ist für die meisten Unternehmer die häufigste Steuermeldung.
Wer muss die UVA abgeben?
- Alle Unternehmer mit Umsätzen > 35.000€/Jahr
- Neu gegründete Unternehmen (erste 2 Jahre)
- Freiwillige Teilnehmer
Fristen 2025:
Zeitraum Frist
────────────────────────────
Dezember 2024 → 15.01.2025
Januar 2025 → 15.02.2025
Februar 2025 → 15.03.2025
März 2025 → 15.04.2025
April 2025 → 15.05.2025
Mai 2025 → 15.06.2025
Juni 2025 → 15.07.2025
Juli 2025 → 15.08.2025
August 2025 → 15.09.2025
September 2025 → 15.10.2025
Oktober 2025 → 15.11.2025
November 2025 → 15.12.2025
Dezember 2025 → 15.01.2026
Was passiert bei Verspätung?
- Erstmalig: Mahnung, keine Strafe
- Wiederholend: Bis zu 10% der geschuldeten Steuer als Verspätungszuschlag
- Zahlung verspätet: 2% Säumniszuschlag pro Monat
Tipp:
Richte eine automatische Erinnerung für den 10. jeden Monats ein. So hast du 5 Tage Puffer.
2. Jahresumsatzsteuererklärung
Wann: 15. Februar 2025
Für das Steuerjahr 2024 musst du bis spätestens 15. Februar 2025 deine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben.
Wer muss die Jahresumsatzsteuererklärung abgeben?
- Alle, die keine monatliche UVA machen (z.B. Kleinunternehmer)
- Optional: Wer UVA macht, kann die Jahreserklärung als Zusammenfassung nutzen
Was gehört hinein?
- Summe aller Umsätze des Jahres
- Summe aller Vorsteuern
- Berechnung: Zahllast oder Gutschrift
Besonderheit:
Wenn du monatlich UVA machst, ist die Jahreserklärung meist nur eine Zusammenfassung – es kommen selten Überraschungen.
3. Einkommensteuererklärung
Wann: 30. April 2025 (ohne Steuerberater)
Für das Jahr 2024 musst du deine Einkommensteuererklärung bis Ende April abgeben.
Wichtige Termine:
- 30. April 2025: Ohne Steuerberater
- 30. Juni 2025: Mit Steuerberater (automatische Verlängerung)
- 31. März 2026: Verlängerte Frist auf Antrag (bei triftigen Gründen)
Was gehört zur Einkommensteuererklärung?
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbstständiger Arbeit
- Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, etc.)
- Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, etc.)
- Beilagen:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
- Oder: Bilanz + GuV (bei Bilanzierungspflicht)
Tipp für Selbstständige:
Arbeite mit einem Steuerberater zusammen. Du gewinnst:
- 2 Monate mehr Zeit (Frist bis 30. Juni)
- Professionelle Optimierung
- Rechtssicherheit
4. Körperschaftsteuererklärung (GmbHs)
Wann: 30. September 2025
Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gilt eine längere Frist.
Wichtig:
- Frist für das Wirtschaftsjahr 2024: 30.09.2025
- Mit Steuerberater: Fristverlängerung bis 31.03.2026 möglich
Was ist zu tun?
- Jahresabschluss erstellen (Bilanz + GuV)
- Körperschaftsteuererklärung einreichen
- Offenlegung im Firmenbuch
5. SVS-Beiträge (Sozialversicherung)
Wann: Quartalsweise
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) rechnet quartalsweise ab.
Fälligkeitstermine 2025:
Quartal Beitragsmonat Fälligkeit
──────────────────────────────────────────────
Q4 2024 (Okt-Dez) Dezember Ultimo Dezember 2024
Q1 2025 (Jan-Mrz) März Ultimo März 2025
Q2 2025 (Apr-Jun) Juni Ultimo Juni 2025
Q3 2025 (Jul-Sep) September Ultimo September 2025
Q4 2025 (Okt-Dez) Dezember Ultimo Dezember 2025
Höhe der Beiträge:
Die SVS berechnet die Beiträge auf Basis deiner Einkünfte aus dem Vorjahr.
Beispiel:
- Einkünfte 2024: 40.000€
- SVS-Beiträge 2025: Ca. 27% = ~900€/Monat
Tipp:
Die SVS bietet Einziehungsaufträge an – so vergisst du keine Zahlung mehr.
6. E-Bilanz / Firmenbuchmeldung
Wann: 31. März 2025 (für kleine GmbHs: 30. September)
Bilanzierende Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss elektronisch beim Firmenbuch offenlegen.
Wer ist betroffen?
- Alle GmbHs
- Große Einzelunternehmen (ab Bilanzierungspflicht)
- AGs, Genossenschaften
Frist je nach Unternehmensgröße:
- Kleine GmbHs: 9 Monate nach Bilanzstichtag (meist 30.09.)
- Mittlere/große GmbHs: 5 Monate nach Bilanzstichtag (meist 31.03.)
Was passiert bei Versäumnis?
- Erinnerungsschreiben
- Zwangsstrafen bis zu 10.000€
- Wiederholend: Noch höhere Strafen
7. Zusammenfassende Meldung (ZM)
Wann: Bis 15. des Folgemonats
Wer innergemeinschaftliche Lieferungen (Export in EU-Länder) tätigt, muss die ZM abgeben.
Beispiel:
Du verkaufst Waren an ein Unternehmen in Deutschland → ZM erforderlich
Frist:
Gleiche Frist wie UVA: 15. des Folgemonats
Fristverlängerungen: So bekommst du mehr Zeit
1. Automatische Verlängerungen:
- Mit Steuerberater: Einkommensteuer bis 30. Juni (statt 30. April)
- Mit Bilanzbuchhalter: Verlängerung um 3-6 Monate möglich
2. Antrag auf Fristverlängerung:
Du kannst beim Finanzamt eine begründete Fristverlängerung beantragen:
Triftige Gründe:
- Krankheit
- Verzögerung durch Dritte (z.B. Bank, Steuerberater)
- Außergewöhnliche Geschäftssituation
Wie beantragen:
Finanzamt: formlos per E-Mail oder Brief
Frist: VOR Ablauf der ursprünglichen Frist
Begründung: Detailliert und nachvollziehbar
Checkliste: Fristen-Management
Damit du keine Frist mehr verpasst:
- [ ] Kalender-Erinnerungen für alle wiederkehrenden Fristen einrichten
- [ ] Buchhaltung monatlich erledigen (nicht erst am Ende des Jahres!)
- [ ] Steuerberater beauftragen (falls Budget vorhanden)
- [ ] Automatische Zahlungen für SVS einrichten
- [ ] Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag beginnen
- [ ] Dokumentation laufend führen (Belege, Rechnungen)
Tools für automatisches Fristen-Management
1. DocsFlow (Empfehlung)
DocsFlow erinnert dich automatisch an:
- UVA-Fristen
- Jahressteuererklärungen
- SVS-Zahlungen
- Firmenbuchmeldungen
2. Finanzamts-App "FinanzOnline"
Die offizielle App des Finanzamts:
- Übersicht über offene Fristen
- Push-Benachrichtigungen
- Direkte Abgabe möglich
3. Google Calendar / Outlook
Simple, aber effektiv:
- Wiederkehrende Termine einrichten
- E-Mail-Erinnerungen 5 Tage vorher
- Teilen mit Steuerberater/Buchhaltung
Kosten bei Fristversäumnissen
Beispielrechnung:
Szenario: UVA 14 Tage zu spät
Geschuldete USt: 5.000€
Verspätungszuschlag: 10% = 500€
Säumniszuschlag: 2% = 100€
────────────────────────────────
Gesamt: 600€ Mehrkosten
Das wären 600€, nur weil du eine Frist verpasst hast!
Bei wiederholten Verstößen:
- Höhere Zuschläge (bis 20%)
- Zwangsstrafen
- Finanzstrafen bei grober Fahrlässigkeit
- Im Extremfall: Strafverfahren
Fazit: Fristen sind kein Hexenwerk
Mit der richtigen Organisation und den richtigen Tools behältst du alle Steuerfristen im Griff:
- Kalender nutzen: Automatische Erinnerungen einrichten
- Monatlich buchen: Nicht alles auf einmal am Jahresende
- Profis einbinden: Steuerberater kann sich lohnen
- Software nutzen: DocsFlow & Co. automatisieren vieles
- Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag starten
So sparst du nicht nur Geld (keine Strafen), sondern auch Nerven (kein Stress).
Fragen zu Steuerfristen? Kontaktiere uns oder nutze die Kommentarfunktion. Wir helfen gerne!
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