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Steuerfristen 2025 in Österreich - Der komplette Überblick

2. Jänner 2025
6 min Lesezeit
DocsFlow Team

Steuerfristen 2025 in Österreich - Der komplette Überblick

Als Unternehmer oder Selbstständiger in Österreich musst du zahlreiche Steuerfristen im Blick behalten. Eine versäumte Frist kann teuer werden – Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und im schlimmsten Fall Zwangsstrafen drohen.

Dieser Guide gibt dir einen vollständigen Überblick über alle wichtigen Steuerfristen 2025 in Österreich.

Die wichtigsten Fristen 2025 im Überblick

| Frist | Was? | Für wen? | Strafe bei Versäumnis | |-------|------|----------|----------------------| | 15. jeden Monats | UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) | Alle Unternehmer | 10% Verspätungszuschlag | | 15. Februar | Jahresumsatzsteuererklärung | Wer keine UVA macht | Säumniszuschlag 2% | | 30. April | Jahressteuererklärung | Alle ohne Steuerberater | Verspätungszuschlag möglich | | 30. Juni | Jahressteuererklärung | Mit Steuerberater | Verspätungszuschlag möglich | | Quartalsweise | SVS-Beiträge | Selbstständige | Verzugszinsen | | 31. März | E-Bilanz | Bilanzierende Unternehmen | Zwangsstrafen möglich |

1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Wann: Jeden 15. des Folgemonats

Die UVA ist für die meisten Unternehmer die häufigste Steuermeldung.

Wer muss die UVA abgeben?

  • Alle Unternehmer mit Umsätzen > 35.000€/Jahr
  • Neu gegründete Unternehmen (erste 2 Jahre)
  • Freiwillige Teilnehmer

Fristen 2025:

Zeitraum          Frist
────────────────────────────
Dezember 2024  →  15.01.2025
Januar 2025    →  15.02.2025
Februar 2025   →  15.03.2025
März 2025      →  15.04.2025
April 2025     →  15.05.2025
Mai 2025       →  15.06.2025
Juni 2025      →  15.07.2025
Juli 2025      →  15.08.2025
August 2025    →  15.09.2025
September 2025 →  15.10.2025
Oktober 2025   →  15.11.2025
November 2025  →  15.12.2025
Dezember 2025  →  15.01.2026

Was passiert bei Verspätung?

  • Erstmalig: Mahnung, keine Strafe
  • Wiederholend: Bis zu 10% der geschuldeten Steuer als Verspätungszuschlag
  • Zahlung verspätet: 2% Säumniszuschlag pro Monat

Tipp:

Richte eine automatische Erinnerung für den 10. jeden Monats ein. So hast du 5 Tage Puffer.

2. Jahresumsatzsteuererklärung

Wann: 15. Februar 2025

Für das Steuerjahr 2024 musst du bis spätestens 15. Februar 2025 deine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben.

Wer muss die Jahresumsatzsteuererklärung abgeben?

  • Alle, die keine monatliche UVA machen (z.B. Kleinunternehmer)
  • Optional: Wer UVA macht, kann die Jahreserklärung als Zusammenfassung nutzen

Was gehört hinein?

  • Summe aller Umsätze des Jahres
  • Summe aller Vorsteuern
  • Berechnung: Zahllast oder Gutschrift

Besonderheit:

Wenn du monatlich UVA machst, ist die Jahreserklärung meist nur eine Zusammenfassung – es kommen selten Überraschungen.

3. Einkommensteuererklärung

Wann: 30. April 2025 (ohne Steuerberater)

Für das Jahr 2024 musst du deine Einkommensteuererklärung bis Ende April abgeben.

Wichtige Termine:

  • 30. April 2025: Ohne Steuerberater
  • 30. Juni 2025: Mit Steuerberater (automatische Verlängerung)
  • 31. März 2026: Verlängerte Frist auf Antrag (bei triftigen Gründen)

Was gehört zur Einkommensteuererklärung?

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbstständiger Arbeit
  2. Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, etc.)
  3. Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, etc.)
  4. Beilagen:
    • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A)
    • Oder: Bilanz + GuV (bei Bilanzierungspflicht)

Tipp für Selbstständige:

Arbeite mit einem Steuerberater zusammen. Du gewinnst:

  • 2 Monate mehr Zeit (Frist bis 30. Juni)
  • Professionelle Optimierung
  • Rechtssicherheit

4. Körperschaftsteuererklärung (GmbHs)

Wann: 30. September 2025

Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gilt eine längere Frist.

Wichtig:

  • Frist für das Wirtschaftsjahr 2024: 30.09.2025
  • Mit Steuerberater: Fristverlängerung bis 31.03.2026 möglich

Was ist zu tun?

  1. Jahresabschluss erstellen (Bilanz + GuV)
  2. Körperschaftsteuererklärung einreichen
  3. Offenlegung im Firmenbuch

5. SVS-Beiträge (Sozialversicherung)

Wann: Quartalsweise

Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) rechnet quartalsweise ab.

Fälligkeitstermine 2025:

Quartal          Beitragsmonat    Fälligkeit
──────────────────────────────────────────────
Q4 2024 (Okt-Dez)   Dezember       Ultimo Dezember 2024
Q1 2025 (Jan-Mrz)   März           Ultimo März 2025
Q2 2025 (Apr-Jun)   Juni           Ultimo Juni 2025
Q3 2025 (Jul-Sep)   September      Ultimo September 2025
Q4 2025 (Okt-Dez)   Dezember       Ultimo Dezember 2025

Höhe der Beiträge:

Die SVS berechnet die Beiträge auf Basis deiner Einkünfte aus dem Vorjahr.

Beispiel:

  • Einkünfte 2024: 40.000€
  • SVS-Beiträge 2025: Ca. 27% = ~900€/Monat

Tipp:

Die SVS bietet Einziehungsaufträge an – so vergisst du keine Zahlung mehr.

6. E-Bilanz / Firmenbuchmeldung

Wann: 31. März 2025 (für kleine GmbHs: 30. September)

Bilanzierende Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss elektronisch beim Firmenbuch offenlegen.

Wer ist betroffen?

  • Alle GmbHs
  • Große Einzelunternehmen (ab Bilanzierungspflicht)
  • AGs, Genossenschaften

Frist je nach Unternehmensgröße:

  • Kleine GmbHs: 9 Monate nach Bilanzstichtag (meist 30.09.)
  • Mittlere/große GmbHs: 5 Monate nach Bilanzstichtag (meist 31.03.)

Was passiert bei Versäumnis?

  • Erinnerungsschreiben
  • Zwangsstrafen bis zu 10.000€
  • Wiederholend: Noch höhere Strafen

7. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Wann: Bis 15. des Folgemonats

Wer innergemeinschaftliche Lieferungen (Export in EU-Länder) tätigt, muss die ZM abgeben.

Beispiel:

Du verkaufst Waren an ein Unternehmen in Deutschland → ZM erforderlich

Frist:

Gleiche Frist wie UVA: 15. des Folgemonats

Fristverlängerungen: So bekommst du mehr Zeit

1. Automatische Verlängerungen:

  • Mit Steuerberater: Einkommensteuer bis 30. Juni (statt 30. April)
  • Mit Bilanzbuchhalter: Verlängerung um 3-6 Monate möglich

2. Antrag auf Fristverlängerung:

Du kannst beim Finanzamt eine begründete Fristverlängerung beantragen:

Triftige Gründe:

  • Krankheit
  • Verzögerung durch Dritte (z.B. Bank, Steuerberater)
  • Außergewöhnliche Geschäftssituation

Wie beantragen:

Finanzamt: formlos per E-Mail oder Brief
Frist: VOR Ablauf der ursprünglichen Frist
Begründung: Detailliert und nachvollziehbar

Checkliste: Fristen-Management

Damit du keine Frist mehr verpasst:

  • [ ] Kalender-Erinnerungen für alle wiederkehrenden Fristen einrichten
  • [ ] Buchhaltung monatlich erledigen (nicht erst am Ende des Jahres!)
  • [ ] Steuerberater beauftragen (falls Budget vorhanden)
  • [ ] Automatische Zahlungen für SVS einrichten
  • [ ] Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag beginnen
  • [ ] Dokumentation laufend führen (Belege, Rechnungen)

Tools für automatisches Fristen-Management

1. DocsFlow (Empfehlung)

DocsFlow erinnert dich automatisch an:

  • UVA-Fristen
  • Jahressteuererklärungen
  • SVS-Zahlungen
  • Firmenbuchmeldungen

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2. Finanzamts-App "FinanzOnline"

Die offizielle App des Finanzamts:

  • Übersicht über offene Fristen
  • Push-Benachrichtigungen
  • Direkte Abgabe möglich

3. Google Calendar / Outlook

Simple, aber effektiv:

  • Wiederkehrende Termine einrichten
  • E-Mail-Erinnerungen 5 Tage vorher
  • Teilen mit Steuerberater/Buchhaltung

Kosten bei Fristversäumnissen

Beispielrechnung:

Szenario: UVA 14 Tage zu spät

Geschuldete USt: 5.000€
Verspätungszuschlag: 10% = 500€
Säumniszuschlag: 2% = 100€
────────────────────────────────
Gesamt: 600€ Mehrkosten

Das wären 600€, nur weil du eine Frist verpasst hast!

Bei wiederholten Verstößen:

  • Höhere Zuschläge (bis 20%)
  • Zwangsstrafen
  • Finanzstrafen bei grober Fahrlässigkeit
  • Im Extremfall: Strafverfahren

Fazit: Fristen sind kein Hexenwerk

Mit der richtigen Organisation und den richtigen Tools behältst du alle Steuerfristen im Griff:

  1. Kalender nutzen: Automatische Erinnerungen einrichten
  2. Monatlich buchen: Nicht alles auf einmal am Jahresende
  3. Profis einbinden: Steuerberater kann sich lohnen
  4. Software nutzen: DocsFlow & Co. automatisieren vieles
  5. Puffer einplanen: Nicht erst am letzten Tag starten

So sparst du nicht nur Geld (keine Strafen), sondern auch Nerven (kein Stress).


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