Buchhaltung

Stornorechnung vs. Gutschrift: Der Unterschied erklärt

Stornorechnung oder Gutschrift? Viele verwechseln diese Begriffe. Was der Unterschied ist und warum er wichtig ist.

9. Jänner 2025
6 min Lesezeit
RRechnungsheld Team

"Gutschrift" ist einer der am häufigsten falsch verwendeten Begriffe in der Buchhaltung. Viele nennen eine Stornorechnung fälschlich "Gutschrift". Das kann steuerliche Probleme verursachen. In diesem Guide erklären wir den Unterschied.

Der wichtigste Unterschied

MerkmalStornorechnungGutschrift
Wer erstellt?Ursprünglicher RechnungsstellerLeistungsempfänger
BetragNegativPositiv
ZweckKorrektur einer fehlerhaften RechnungAbrechnung durch den Empfänger
BezugVerweist auf OriginalrechnungEigenständiges Dokument

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung (auch: Korrekturrechnung) verwendest du, wenn:

  1. Du eine fehlerhafte Rechnung korrigieren musst
  2. Die fehlerhafte Rechnung bereits bezahlt wurde

Merkmale der Stornorechnung

  • Weist negative Beträge aus
  • Muss auf die Originalrechnung verweisen (Nummer und Datum)
  • Wird vom ursprünglichen Rechnungssteller erstellt
  • Hebt die ursprüngliche Umsatzsteuer auf

Wann braucht man eine Stornorechnung?

  • Falscher Rechnungsbetrag
  • Falscher Steuersatz
  • Falsche Kundenadresse
  • Fehlerhafte Leistungsbeschreibung

Beispiel

Originalrechnung (fehlerhaft):

Rechnung RE-2025-0042 vom 15.01.2025
Beratung: 1.000,00 Euro netto
USt 20%:    200,00 Euro
Brutto:   1.200,00 Euro

Stornorechnung:

STORNORECHNUNG SR-2025-0012
Storno zu Rechnung RE-2025-0042 vom 15.01.2025

Beratung: -1.000,00 Euro netto
USt 20%:    -200,00 Euro
Brutto:   -1.200,00 Euro

Was ist eine echte Gutschrift?

Eine Gutschrift (im umsatzsteuerrechtlichen Sinn) ist eine besondere Rechnungsform:

  • Der Leistungsempfänger erstellt die Rechnung
  • Für den Leistungserbringer
  • Weist positive Beträge aus
  • Ist Teil des Gutschriftsverfahrens

Typische Anwendungsfälle

  • Agentur rechnet für Freelancer ab
  • Vermittlungsplattform rechnet für Verkäufer ab
  • Franchise-Zentrale rechnet für Partner ab

Beispiel

Eine Werbeagentur arbeitet mit einem Grafiker. Statt dass der Grafiker eine Rechnung schreibt, erstellt die Agentur eine Gutschrift:

GUTSCHRIFT GS-2025-0001

Aussteller: Werbeagentur GmbH (Leistungsempfänger)
Empfänger: Max Grafik (Leistungserbringer)

Logo-Design: 2.500,00 Euro netto
USt 20%:       500,00 Euro
Brutto:      3.000,00 Euro

Warum ist der Unterschied wichtig?

Steuerliche Konsequenzen

Wenn du eine Stornorechnung fälschlich als "Gutschrift" bezeichnest:

  1. Vorsteuerabzug gefährdet - Dein Kunde könnte seinen Vorsteuerabzug verlieren
  2. Falsche Steuerbasis - Die Umsatzsteuer wird falsch berechnet
  3. Finanzstrafen möglich - Das Finanzamt kann Strafen verhängen

Das Finanzamt unterscheidet

  • Eine Gutschrift erzeugt Umsatzsteuer beim Empfänger
  • Eine Stornorechnung hebt die ursprüngliche Umsatzsteuer auf

Das sind völlig verschiedene steuerliche Wirkungen!


Checkliste: Stornorechnung oder Gutschrift?

Beantworte diese Fragen:

Frage 1: Was ist der Anlass?

  • Korrektur einer fehlerhaften Rechnung? → Stornorechnung
  • Abrechnung einer Leistung durch den Empfänger? → Gutschrift

Frage 2: Wer erstellt das Dokument?

  • Du (als ursprünglicher Rechnungssteller)? → Stornorechnung
  • Der Empfänger deiner Leistung? → Gutschrift

Frage 3: Welche Beträge?

  • Negative Beträge (Minus)? → Stornorechnung
  • Positive Beträge? → Gutschrift

Häufige Fehler

1. "Gutschrift" für Stornos verwenden

Falsch: "Ich schreibe dem Kunden eine Gutschrift über -1.200 Euro."

Richtig: "Ich schreibe eine Stornorechnung über -1.200 Euro."

2. Positive Beträge bei Stornos

Falsch: Eine Stornorechnung mit positiven Beträgen ausstellen.

Richtig: Stornorechnungen haben immer negative Beträge.

3. Fehlende Referenz

Falsch: Stornorechnung ohne Verweis auf die Originalrechnung.

Richtig: Immer Nummer und Datum der Originalrechnung angeben.


Pflichtangaben im Vergleich

Stornorechnung muss enthalten

  • Bezeichnung "Stornorechnung"
  • Alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben
  • Originalrechnungsnummer und -datum
  • Negative Beträge
  • Grund für die Stornierung

Gutschrift muss enthalten

  • Bezeichnung "Gutschrift"
  • Alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben
  • Steuernummer des Leistungserbringers (nicht die eigene!)
  • Positive Beträge

Der richtige Ablauf bei Fehlern

Wenn du eine fehlerhafte Rechnung korrigieren musst:

  1. Stornorechnung erstellen - mit negativen Beträgen
  2. Auf Originalrechnung verweisen - Nummer und Datum
  3. An Kunden senden - er braucht sie für seine Buchhaltung
  4. Neue, korrekte Rechnung erstellen - mit neuer Nummer

Wenn du im Gutschriftsverfahren abrechnest:

  1. Gutschrift erstellen - mit positiven Beträgen
  2. Steuernummer des Leistungserbringers angeben
  3. An Leistungserbringer senden - er bucht sie als Erlös

Häufige Fragen (FAQ)

Kann mein Kunde eine Stornorechnung von mir verlangen?

Ja, wenn deine Originalrechnung fehlerhaft war. Er hat ein Recht auf korrekte Dokumente.

Muss eine Gutschrift vorher vereinbart werden?

Ja. Das Gutschriftsverfahren erfordert eine vorherige Vereinbarung zwischen den Parteien.

Was, wenn ich eine Stornorechnung "Gutschrift" genannt habe?

Kontaktiere deinen Kunden und stelle eine korrekt bezeichnete Stornorechnung aus. Informiere ggf. deinen Steuerberater.

Wie nummeriere ich Stornorechnungen?

Am besten mit eigenem Nummernkreis: SR-2025-0001, SR-2025-0002, ...


Zusammenfassung

SituationDokument
Rechnung war fehlerhaft und bezahltStornorechnung (negativ)
Empfänger rechnet für Erbringer abGutschrift (positiv)
Korrektur vor ZahlungNeue Rechnung oder Rechnungskorrektur

Merke: Der Begriff "Gutschrift" ist im UStG nur für das echte Gutschriftsverfahren vorgesehen. Im kaufmännischen Alltag wird "Gutschrift" aber häufig auch für Teilerstattungen und Korrekturen verwendet.


Mit Rechnungsheld stornieren und gutschreiben

Rechnungsheld unterstützt beide Wege:

  • Stornorechnung - Rechnung komplett stornieren mit negativem Betrag
  • Gutschrift erstellen - Teilbeträge oder den vollen Betrag gutschreiben, verknüpft mit der Originalrechnung
  • Automatisch negativ - Beträge und Steuern werden korrekt berechnet
  • Referenz automatisch - Verknüpfung zur Originalrechnung inkl. Untertitel im PDF
  • UVA-konform - Gutschriften erscheinen als negative Beträge im Steuer-Export

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