Steuern Österreich

SVS-Beiträge für Selbstständige: Berechnung und Fristen

20. Dezember 2024
6 min Lesezeit
DocsFlow Team

SVS-Beiträge für Selbstständige: Berechnung und Fristen

Als Selbstständiger in Österreich bist du pflichtversichert bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Die SVS-Beiträge gehören zu den größten laufenden Kosten für Einzelunternehmer und Freelancer.

In diesem Guide erfährst du alles über Berechnung, Höhe und Fristen der SVS-Beiträge.

Was ist die SVS?

Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die Pflichtversicherung für:

  • Gewerbetreibende
  • Neue Selbstständige (z.B. Freelancer, Berater)
  • Land- und Forstwirte

Sie umfasst: ✅ Krankenversicherung (inkl. Beihilfen) ✅ Pensionsversicherung (für deine Pension) ✅ Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) ✅ Selbstständigenvorsorge (zusätzliche Pensionsvorsorge)

SVS-Pflicht: Wann bist du versichert?

Automatische Versicherungspflicht ab:

| Personengruppe | Versicherungspflicht ab | |----------------|------------------------| | Gewerbetreibende | Gewerbeanmeldung | | Neue Selbstständige | Überschreitung Versicherungsgrenze (6.221,28€/Jahr) | | GmbH-Geschäftsführer | Ab 25% Gesellschaftsanteil | | Land-/Forstwirte | Betriebsführung |

Wichtig:

Die Versicherungspflicht beginnt automatisch – du musst dich nicht selbst anmelden!

Höhe der SVS-Beiträge 2025

Die Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Beitragsgrundlage

Die SVS-Beiträge werden auf Basis deiner Einkünfte aus dem Vorvorjahr berechnet.

Beispiel:

Für das Jahr 2025:
→ Basis sind die Einkünfte aus 2023

Einkünfte 2023: 40.000€
→ SVS-Beiträge 2025 basieren auf 40.000€

2. Mindestbeitragsgrundlage 2025

Auch bei geringen Einkünften zahlst du Mindestbeiträge:

| Versicherung | Mindestgrundlage 2025 | |--------------|----------------------| | Krankenversicherung | 539,98€/Monat | | Pensionsversicherung | 6.221,28€/Jahr |

Das bedeutet:

  • Selbst bei 0€ Einkommen: Mindestbeiträge fällig
  • Ausnahme: Befreiung/Herabsetzung möglich (siehe unten)

3. Beitragssätze 2025

| Versicherung | Beitragssatz | Basis | |--------------|--------------|-------| | Krankenversicherung | 6,80% + 1,53% ZV* | Einkünfte | | Pensionsversicherung | 18,50% | Einkünfte | | Unfallversicherung | ~0,76% | Pauschalbeitrag | | Selbstständigenvorsorge | 1,53% | Einkünfte |

*ZV = Zusatzversicherung

Gesamt: ca. 27% der Einkünfte

Beispielrechnung: Was zahle ich?

Beispiel 1: Umsatz 30.000€

Jahreseinkünfte: 30.000€

Krankenversicherung (6,80%):    2.040€
Zusatzversicherung (1,53%):       459€
Pensionsversicherung (18,50%):  5.550€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 459€
Unfallversicherung (Pauschal):    150€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                    8.658€
Gesamt/Monat:                     721€

Beispiel 2: Umsatz 60.000€

Jahreseinkünfte: 60.000€

Krankenversicherung (6,80%):    4.080€
Zusatzversicherung (1,53%):       918€
Pensionsversicherung (18,50%): 11.100€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 918€
Unfallversicherung (Pauschal):    150€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr:                   17.166€
Gesamt/Monat:                   1.430€

Beispiel 3: Geringverdiener (15.000€)

Jahreseinkünfte: 15.000€

ABER: Mindestbeitragsgrundlage greift!

Krankenversicherung:            ~450€/Monat
Pensionsversicherung:           ~150€/Monat
────────────────────────────────────
Gesamt/Monat:                   ~600€/Monat
Gesamt/Jahr:                    ~7.200€

Achtung: Bei geringen Einkünften können die SVS-Beiträge überproportional hoch sein!

Fristen: Wann muss ich zahlen?

Quartalsweise Zahlung

Die SVS-Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben:

| Zeitraum | Beitragsmonat | Fälligkeit | |----------|---------------|------------| | Q1 (Jan-Mrz) | März | Ultimo März | | Q2 (Apr-Jun) | Juni | Ultimo Juni | | Q3 (Jul-Sep) | September | Ultimo September | | Q4 (Okt-Dez) | Dezember | Ultimo Dezember |

Beispiel:

Quartal 1/2025:
→ Beitrag für Jänner, Februar, März
→ Fällig: Ultimo März (31.03.2025)

Zahlungsmodalitäten

3 Optionen:

  1. Einziehungsauftrag (empfohlen)

    • SVS zieht automatisch ab
    • Kein Risiko, etwas zu vergessen
    • Einfach einrichten auf svs.at
  2. Überweisung

    • Manuelle Zahlung zum Stichtag
    • Referenznummer beachten!
  3. Ratenzahlung

    • Auf Antrag möglich
    • Bei finanziellen Engpässen

Herabsetzung und Befreiung: So sparst du

1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage

Wann möglich?

  • Bei erwarteter Einkommensminderung
  • Bei Gründung (erste 3 Jahre)

Wie beantragen?

1. Formular auf svs.at herunterladen
2. Erwartetes Einkommen angeben
3. Begründung (optional)
4. Einreichen per Post/E-Mail

Vorteil:

Erwartete Einkünfte 2025: 25.000€ (statt 40.000€)

Alte Beiträge (auf 40.000€):  10.800€/Jahr
Neue Beiträge (auf 25.000€):   6.750€/Jahr
────────────────────────────────────────
Ersparnis:                      4.050€/Jahr

Achtung: Bei Nachzahlung (wenn Einkommen doch höher) fallen Verzugszinsen an!

2. Befreiung von der Pensionsversicherung

Wann möglich?

  • Wenn du bereits anderweitig pensionsversichert bist
  • z.B. als Angestellter in Teilzeit

Ersparnis:

Pensionsversicherung (18,50%):

Bei 40.000€ Einkommen:  7.400€/Jahr
→ Komplette Ersparnis bei Befreiung!

Aber: Keine Pension aus Selbstständigkeit!

3. Mehrfachversicherung

Falls du gleichzeitig angestellt UND selbstständig bist:

Variante 1: Angestellt über Geringfügigkeitsgrenze

→ Du bist über den Job bereits versichert
→ SVS: Pensionsversicherung auf Antrag befreien

Variante 2: Angestellt + selbstständig (beide Vollzeit)

→ Beide Versicherungen laufen
→ Doppelte Beiträge (!)
→ Option: Ruhen der Pflichtversicherung beantragen

Neue Selbstständige: Besonderheiten

Wer sind "Neue Selbstständige"?

  • Freelancer, Berater, Coaches
  • Künstler, Autoren, Vortragende
  • Ohne Gewerbeschein tätig

Versicherungsgrenze

Wichtig: Neue Selbstständige sind erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig:

Versicherungsgrenze 2025: 6.221,28€/Jahr

Einkünfte unter 6.221,28€:
→ Keine Pflichtversicherung
→ Freiwillige Versicherung möglich

Einkünfte über 6.221,28€:
→ Pflichtversicherung
→ SVS-Beiträge fällig

Grenzüberschreitung

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Beispiel:
Einkünfte 2024: 7.000€

→ Ab 2024 pflichtversichert
→ SVS meldet sich automatisch
→ Beiträge rückwirkend fällig

Gründer-Vorteile: Reduzierte Beiträge

Gründer-Privileg (erste 3 Jahre)

In den ersten 3 Kalenderjahren zahlst du reduzierte Beiträge:

Regelung:

  • Krankenversicherung: Halber Beitragssatz (3,40% statt 6,80%)
  • Pensionsversicherung: Optional Herabsetzung möglich

Beispiel:

Normaler Beitrag (Jahr 1):    8.500€/Jahr
Gründer-Beitrag (Jahr 1):     ~5.000€/Jahr
────────────────────────────────────────
Ersparnis:                     3.500€/Jahr

Voraussetzungen:

  • Erstmalige Aufnahme selbstständiger Tätigkeit
  • Keine vorherige SVS-Versicherung in den letzten 5 Jahren

Nachzahlung und Gutschrift

Wie funktioniert die Nachverrechnung?

Die SVS berechnet die Beiträge auf Basis der Vorvorjahres-Einkünfte. Sobald deine tatsächlichen Einkünfte feststehen, erfolgt eine Nachverrechnung.

Beispiel:

2023: Einkünfte 30.000€
2024: Einkünfte 40.000€
2025: SVS-Beiträge basieren auf 30.000€

Im Jahr 2026:
→ Finanzamt meldet Einkünfte 2024 (40.000€) an SVS
→ SVS rechnet nach: Du hättest mehr zahlen müssen
→ Nachzahlung für 2025 fällig

Umgekehrt auch möglich:

2023: Einkünfte 40.000€
2024: Einkünfte 25.000€

Im Jahr 2026:
→ SVS rechnet nach: Du hast zu viel gezahlt
→ Gutschrift!

Tipps zum Sparen

1. Herabsetzung rechtzeitig beantragen

  • Wenn du weißt, dass dein Einkommen sinkt: sofort beantragen
  • Erspart dir hohe Nachzahlungen

2. Einziehungsauftrag nutzen

  • Automatische Zahlung
  • Keine Säumniszuschläge
  • Kein Stress mit Fristen

3. Gründer-Privileg ausnutzen

  • Erste 3 Jahre reduzierte Beiträge
  • Spare bis zu 3.500€/Jahr

4. Rücklagen bilden

  • SVS-Nachzahlungen können hoch sein
  • Plane 10-15% der Nachzahlung ein

5. Mehrfachversicherung prüfen

  • Falls angestellt: Befreiung möglich
  • Spart bis zu 7.000€/Jahr

Checkliste: SVS-Beiträge im Griff

  • [ ] Einziehungsauftrag eingerichtet (auf svs.at)
  • [ ] Quartalszahlungen im Kalender
  • [ ] Herabsetzung beantragt (bei Einkommensrückgang)
  • [ ] Rücklagen gebildet (für Nachzahlungen)
  • [ ] Gründer-Privileg genutzt (erste 3 Jahre)
  • [ ] Mehrfachversicherung geprüft (falls angestellt)

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

  • Mahnungen und Verzugszinsen
  • Im Extremfall: Gerichtlicher Einzug
  • Versicherungsschutz bleibt aber bestehen

Kann ich die SVS-Beiträge steuerlich absetzen?

Ja! SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage?

2025: 7.800€/Monat (= 93.600€/Jahr) → Darüber hinaus keine zusätzlichen Beiträge

Bin ich auch im Ausland versichert?

Innerhalb der EU: Ja (mit Europäischer Krankenversicherungskarte) Außerhalb: Nein (Zusatzversicherung empfohlen)

Fazit: SVS-Beiträge sind hoch, aber managebar

Die SVS-Beiträge gehören zu den größten Fixkosten für Selbstständige in Österreich. Mit durchschnittlich 27% der Einkünfte sind sie ein erheblicher Kostenfaktor.

Aber:

  • Sie sichern dich ab (Krankheit, Pension, Unfall)
  • Sie sind steuerlich absetzbar
  • Mit Gründer-Privileg und Herabsetzung kannst du sparen

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  • Wie hoch deine SVS-Beiträge sein werden
  • Wann Zahlungen fällig sind
  • Wie viel du für Nachzahlungen zurücklegen solltest

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