Als Selbstständiger in Österreich bist du pflichtversichert bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Die SVS-Beiträge gehören zu den größten laufenden Kosten für Einzelunternehmer und Freelancer.
In diesem Guide erfährst du alles über Berechnung, Höhe und Fristen der SVS-Beiträge.
Was ist die SVS?
Die SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) ist die Pflichtversicherung für:
- Gewerbetreibende
- Neue Selbstständige (z.B. Freelancer, Berater)
- Land- und Forstwirte
Sie umfasst: ✅ Krankenversicherung (inkl. Beihilfen) ✅ Pensionsversicherung (für deine Pension) ✅ Unfallversicherung (bei Arbeitsunfällen) ✅ Selbstständigenvorsorge (zusätzliche Pensionsvorsorge)
SVS-Pflicht: Wann bist du versichert?
Automatische Versicherungspflicht ab:
| Personengruppe | Versicherungspflicht ab |
|---|---|
| Gewerbetreibende | Gewerbeanmeldung |
| Neue Selbstständige | Überschreitung Versicherungsgrenze (6.613,20€/Jahr) |
| GmbH-Geschäftsführer | Ab 25% Gesellschaftsanteil |
| Land-/Forstwirte | Betriebsführung |
Wichtig:
Die Versicherungspflicht beginnt automatisch – du musst dich nicht selbst anmelden!
Höhe der SVS-Beiträge 2026
Die Beiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. Beitragsgrundlage
Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor — auf Basis deiner Einkünfte aus dem drittvorangegangenen Jahr (für 2026 also 2023). Sobald dein tatsächliches Einkommen des Beitragsjahres feststeht (Steuerbescheid), wird nachbemessen.
Beispiel:
Für das Jahr 2026:
→ Vorläufige Basis: Einkünfte aus 2023 (drittvorangegangenes Jahr)
→ Endgültig: tatsächliche Einkünfte 2026 (per Nachbemessung)
2. Mindestbeitragsgrundlage 2026
Auch bei geringen Einkünften zahlst du Mindestbeiträge:
| Versicherung | Mindestgrundlage 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung | 551,10€/Monat |
| Pensionsversicherung | 6.613,20€/Jahr |
Das bedeutet:
- Selbst bei 0€ Einkommen: Mindestbeiträge fällig
- Ausnahme: Befreiung/Herabsetzung möglich (siehe unten)
3. Beitragssätze 2026
| Versicherung | Beitragssatz | Basis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 6,80% | Einkünfte |
| Pensionsversicherung | 18,50% | Einkünfte |
| Unfallversicherung | rund 13 €/Monat (fix, ~156 €/Jahr) | Pauschalbetrag |
| Selbstständigenvorsorge | 1,53% | Einkünfte |
Gesamt: ca. 27% der Einkünfte (6,80% + 18,50% + 1,53% = 26,83%) zzgl. des fixen Unfallversicherungsbeitrags.
Beispielrechnung: Was zahle ich?
Beispiel 1: Einkünfte 30.000€
Jahreseinkünfte: 30.000€
Krankenversicherung (6,80%): 2.040€
Pensionsversicherung (18,50%): 5.550€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 459€
Unfallversicherung (fix): 156€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr: 8.205€
Gesamt/Monat: 684€
Beispiel 2: Einkünfte 60.000€
Jahreseinkünfte: 60.000€
Krankenversicherung (6,80%): 4.080€
Pensionsversicherung (18,50%): 11.100€
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 918€
Unfallversicherung (fix): 156€
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr: 16.254€
Gesamt/Monat: 1.355€
Beispiel 3: Geringverdiener (15.000€)
Jahreseinkünfte: 15.000€ (= 1.250€/Monat)
→ über der Mindestbeitragsgrundlage (551,10€/Monat),
daher Beiträge nach tatsächlichem Einkommen:
Krankenversicherung (6,80%): 1.020€/Jahr
Pensionsversicherung (18,50%): 2.775€/Jahr
Selbstständigenvorsorge (1,53%): 230€/Jahr
Unfallversicherung (fix): 156€/Jahr
────────────────────────────────────
Gesamt/Jahr: ~4.181€
Gesamt/Monat: ~348€
Achtung: Liegen deine Einkünfte unter 6.613,20€/Jahr (551,10€/Monat), werden die Beiträge trotzdem von dieser Mindestbeitragsgrundlage berechnet — dann zahlst du im Verhältnis überproportional viel.
Fristen: Wann muss ich zahlen?
Quartalsweise Zahlung
Die SVS-Beiträge werden quartalsweise vorgeschrieben:
| Zeitraum | Fälligkeit |
|---|---|
| Q1 (Jan-Mrz) | Ultimo Februar |
| Q2 (Apr-Jun) | Ultimo Mai |
| Q3 (Jul-Sep) | Ultimo August |
| Q4 (Okt-Dez) | Ultimo November |
Beispiel:
Quartal 1/2026:
→ Beitrag für Jänner, Februar, März
→ Fällig: Ultimo Februar (28.02.2026)
Zahlungsmodalitäten
3 Optionen:
-
Einziehungsauftrag (empfohlen)
- SVS zieht automatisch ab
- Kein Risiko, etwas zu vergessen
- Einfach einrichten auf svs.at
-
Überweisung
- Manuelle Zahlung zum Stichtag
- Referenznummer beachten!
-
Ratenzahlung
- Auf Antrag möglich
- Bei finanziellen Engpässen
Herabsetzung und Befreiung: So sparst du
1. Herabsetzung der Beitragsgrundlage
Wann möglich?
- Bei erwarteter Einkommensminderung
- Bei Gründung (erste 3 Jahre)
Wie beantragen?
1. Formular auf svs.at herunterladen
2. Erwartetes Einkommen angeben
3. Begründung (optional)
4. Einreichen per Post/E-Mail
Vorteil:
Erwartete Einkünfte 2025: 25.000€ (statt 40.000€)
Alte Beiträge (auf 40.000€): 10.800€/Jahr
Neue Beiträge (auf 25.000€): 6.750€/Jahr
────────────────────────────────────────
Ersparnis: 4.050€/Jahr
Achtung: Bei Nachzahlung (wenn Einkommen doch höher) fallen Verzugszinsen an!
2. Mehrfachversicherung: Beiträge nur bis zur Höchstgrenze
Wann relevant?
- Wenn du gleichzeitig angestellt (ASVG) und selbstständig (GSVG) bist
Eine Anstellung befreit dich nicht automatisch von der GSVG-Pensionsversicherung — du bist dann in beiden Systemen pflichtversichert. Aber: Beiträge fallen insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an.
Zahlst du über Job + Selbstständigkeit zusammen
mehr ein als der Höchstbeitragsgrundlage entspricht,
bekommst du den überschießenden Teil auf Antrag
zurück (Beitragserstattung).
Tipp: Bei Mehrfachversicherung jährlich prüfen, ob dir eine Beitragserstattung über der Höchstbeitragsgrundlage zusteht.
Neue Selbstständige: Besonderheiten
Wer sind "Neue Selbstständige"?
- Freelancer, Berater, Coaches
- Künstler, Autoren, Vortragende
- Ohne Gewerbeschein tätig
Versicherungsgrenze
Wichtig: Neue Selbstständige sind erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig:
Versicherungsgrenze 2026: 6.613,20€/Jahr
Einkünfte unter 6.613,20€:
→ Keine Pflichtversicherung
→ Freiwillige Versicherung möglich
Einkünfte über 6.613,20€:
→ Pflichtversicherung
→ SVS-Beiträge fällig
Grenzüberschreitung
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Beispiel:
Einkünfte 2024: 7.000€
→ Ab 2024 pflichtversichert
→ SVS meldet sich automatisch
→ Beiträge rückwirkend fällig
Gründer-Vorteile: Reduzierte Beiträge
Neuzugängerregelung (erste Jahre)
In den ersten Jahren profitierst du von einer niedrigeren, fixen Beitragsgrundlage — es gibt aber keinen halbierten Beitragssatz:
Regelung:
- Krankenversicherung: In den ersten 2 Kalenderjahren wird die feste Mindestbeitragsgrundlage angesetzt und nicht nachbemessen — auch wenn du mehr verdienst. Der Satz bleibt 6,80%.
- Pensionsversicherung: zunächst ebenfalls auf der (Mindest-)Beitragsgrundlage, aber mit späterer Nachbemessung nach deinem tatsächlichen Einkommen.
Der Vorteil liegt also vor allem in Planbarkeit und Schutz vor einer KV-Nachzahlung in den ersten 2 Jahren — nicht in einem halbierten Satz.
Voraussetzungen:
- Erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Kein Neuzugang, wenn in den letzten Jahren bereits eine SVS-Pflichtversicherung bestand
Nachzahlung und Gutschrift
Wie funktioniert die Nachverrechnung?
Die SVS schreibt zunächst vorläufige Beiträge vor (auf Basis eines früheren Jahres). Sobald dein tatsächliches Einkommen des Beitragsjahres rechtskräftig feststeht, erfolgt die Nachverrechnung.
Beispiel (Nachzahlung):
Beitragsjahr 2026
Vorläufige Beiträge: auf Basis 2023 (z. B. 30.000€)
Tatsächliches Einkommen 2026: 40.000€
→ SVS rechnet nach → Nachzahlung für 2026
Umgekehrt auch möglich (Gutschrift):
Beitragsjahr 2026
Vorläufige Beiträge: auf Basis 2023 (z. B. 40.000€)
Tatsächliches Einkommen 2026: 25.000€
→ SVS rechnet nach → Gutschrift
Tipps zum Sparen
1. Herabsetzung rechtzeitig beantragen
- Wenn du weißt, dass dein Einkommen sinkt: sofort beantragen
- Erspart dir hohe Nachzahlungen
2. Einziehungsauftrag nutzen
- Automatische Zahlung
- Keine Säumniszuschläge
- Kein Stress mit Fristen
3. Neuzugängerregelung kennen
- Erste 2 Jahre feste KV-Grundlage ohne Nachbemessung
- Schützt im Aufbaujahr vor KV-Nachzahlungen
4. Rücklagen bilden
- SVS-Nachzahlungen können hoch sein
- Plane 10-15% der Nachzahlung ein
5. Mehrfachversicherung prüfen
- Falls angestellt + selbstständig: Beiträge nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage
- Beitragserstattung über der Höchstgrenze beantragen
Checkliste: SVS-Beiträge im Griff
- Einziehungsauftrag eingerichtet (auf svs.at)
- Quartalszahlungen im Kalender
- Herabsetzung beantragt (bei Einkommensrückgang)
- Rücklagen gebildet (für Nachzahlungen)
- Neuzugängerregelung beachtet (erste 2 Jahre)
- Mehrfachversicherung geprüft (falls angestellt)
Lies auch: Als Selbstständiger solltest du die Kleinunternehmerregelung 2026 kennen, die wichtigsten Steuerfristen im Blick haben und prüfen, ob die Pauschalierung für dich in Frage kommt.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
- Mahnungen und Verzugszinsen
- Im Extremfall: Gerichtlicher Einzug
- Versicherungsschutz bleibt aber bestehen
Kann ich die SVS-Beiträge steuerlich absetzen?
Ja! SVS-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage?
2026: 8.085€/Monat (= 97.020€/Jahr) → Darüber hinaus keine zusätzlichen Beiträge
Bin ich auch im Ausland versichert?
Innerhalb der EU: Ja (mit Europäischer Krankenversicherungskarte) Außerhalb: Nein (Zusatzversicherung empfohlen)
Fazit: SVS-Beiträge sind hoch, aber managebar
Die SVS-Beiträge gehören zu den größten Fixkosten für Selbstständige in Österreich. Mit durchschnittlich 27% der Einkünfte sind sie ein erheblicher Kostenfaktor.
Aber:
- Sie sichern dich ab (Krankheit, Pension, Unfall)
- Sie sind steuerlich absetzbar
- Mit Gründer-Privileg und Herabsetzung kannst du sparen
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- Wie hoch deine SVS-Beiträge sein werden
- Wann Zahlungen fällig sind
- Wie viel du für Nachzahlungen zurücklegen solltest
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Fragen zu SVS-Beiträgen? Schreib uns – wir helfen gerne!
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner individuellen Situation wende dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 2026. Quellen: BMF (bmf.gv.at), WKO (wko.at), USP (usp.gv.at), RIS (ris.bka.gv.at).