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Kleinunternehmerregelung Österreich: Der komplette Guide 2025

28. Dezember 2024
8 min Lesezeit
DocsFlow Team

Kleinunternehmerregelung Österreich: Der komplette Guide 2025

Die Kleinunternehmerregelung ist eine der wichtigsten Steuererleichterungen für Gründer und Selbstständige in Österreich. Doch wann gilt sie? Was sind die Vor- und Nachteile? Und wann solltest du darauf verzichten?

In diesem umfassenden Guide erfährst du alles zur Kleinunternehmerregelung 2025.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit kleine Unternehmen von der:

  • Umsatzsteuer-Vorschreibung: Du musst keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen
  • UVA-Pflicht: Keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • Buchhaltungs-Aufwand: Vereinfachte Buchführung möglich

Das Wichtigste in Kürze:

| Kriterium | Wert | |-----------|------| | Umsatzgrenze | 35.000€ netto/Jahr | | Mehrwertsteuerfrei | Ja (keine USt auf Rechnungen) | | Vorsteuerabzug | Nein (du kannst keine Vorsteuer geltend machen) | | UVA-Pflicht | Nein | | Geeignet für | Gründer, Freiberufler, Nebenerwerbstätige |

Wer ist Kleinunternehmer?

Du bist automatisch Kleinunternehmer, wenn:

  1. Dein Jahresumsatz (netto) unter 35.000€ liegt
  2. Du keinen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklärst

Wichtig:

  • Es zählt der Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer)
  • Bei Gründung: Hochrechnung auf 12 Monate

Beispiel Gründung:

Gründung: 1. Juli 2025
Umsatz Juli-Dez: 15.000€

Hochrechnung:
15.000€ / 6 Monate × 12 Monate = 30.000€/Jahr

→ Unter 35.000€ → Kleinunternehmer ✓

Die 35.000€-Grenze: Was zählt dazu?

Was zählt MIT:

✅ Alle Umsätze aus unternehmerischer Tätigkeit ✅ Steuerfreie Umsätze (z.B. Vermietung) ✅ Innergemeinschaftliche Lieferungen ✅ Nebenerlöse (z.B. Verkauf von Anlagevermögen)

Was zählt NICHT:

❌ Private Verkäufe (z.B. eBay) ❌ Angestellten-Gehalt (unselbstständige Tätigkeit) ❌ Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

Kleinunternehmerregelung: Vor- und Nachteile

Vorteile ✅

1. Keine Umsatzsteuer-Bürokratie

  • Keine monatliche UVA
  • Keine komplizierte USt-Berechnung
  • Weniger Zeitaufwand

2. Preisvorteile für Privatkunden

Beispiel: Webdesign für Privatkunden

Mit USt:
Dienstleistung: 1.000€
+ 20% USt: 200€
Endpreis: 1.200€

Als Kleinunternehmer:
Dienstleistung: 1.000€
Endpreis: 1.000€

→ 200€ günstiger für den Kunden!

3. Einfachere Buchhaltung

  • Keine UVA-Meldungen
  • Keine Vorsteuer-Berechnungen
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand

4. Ideal für Gründung

  • Weniger Bürokratie am Anfang
  • Fokus auf Geschäftsaufbau
  • Geringeres Risiko

Nachteile ❌

1. Kein Vorsteuerabzug

Beispiel: Laptop-Kauf

Laptop: 1.000€ netto
+ 20% USt: 200€
Gesamt: 1.200€

Regelbesteuerer:
- Zahlt 1.200€
- Holt 200€ Vorsteuer zurück
- Effektiv: 1.000€

Kleinunternehmer:
- Zahlt 1.200€
- Keine Vorsteuer
- Effektiv: 1.200€

→ 200€ Nachteil!

2. Weniger professionell bei B2B-Kunden

  • Große Firmen bevorzugen USt-Ausweise
  • Vorsteuerabzug wichtig für Geschäftskunden
  • Kleinunternehmer-Vermerk auf Rechnung kann unprofessionell wirken

3. Wettbewerbsnachteil bei B2B

Szenario: Auftrag von GmbH

Kleinunternehmer-Angebot:
2.000€ (ohne USt)

Regelbesteuerer-Angebot:
2.000€ + 400€ USt = 2.400€

Für die GmbH:
- Kleinunternehmer: 2.000€ (keine Vorsteuer)
- Regelbesteuerer: 2.400€ - 400€ Vorsteuer = 2.000€

→ Gleicher Preis, aber Regelbesteuerer wirkt "normaler"

4. Grenze kann schnell erreicht werden

  • Bei Überschreitung: Sofortige USt-Pflicht
  • Rückwirkende Nachzahlungen möglich

Wann solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Verzicht sinnvoll, wenn:

Hohe Investitionen geplant

Beispiel: Agentur-Gründung

Investitionen:
- Laptops: 3.000€ + 600€ USt
- Software: 2.000€ + 400€ USt
- Büromöbel: 5.000€ + 1.000€ USt
────────────────────────────────
Summe USt: 2.000€

Als Regelbesteuerer:
→ 2.000€ Vorsteuer zurück
→ Massive Ersparnis!

Hauptsächlich B2B-Kunden

  • Firmenkunden können Vorsteuer abziehen
  • USt-Ausweis ist normal und erwartet

Export in EU-Länder

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen sind USt-frei
  • Aber: Kleinunternehmer haben bürokratische Nachteile

Professioneller Auftritt gewünscht

  • Manche Branchen erwarten USt-Ausweis
  • Großkunden bevorzugen Regelbesteuerer

Kleinunternehmer bleiben, wenn:

Hauptsächlich Privatkunden (B2C) ✅ Geringe InvestitionenUmsatz deutlich unter 35.000€Nebenerwerb (neben Angestellten-Job)

Wie verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung?

Schritt 1: Antrag beim Finanzamt

Formular: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Formular U15)

Eintrag:

Punkt: "Verzicht auf Kleinunternehmerregelung"
→ Ankreuzen: Ja, ich verzichte

Schritt 2: Bindungsfrist beachten

Wichtig: Der Verzicht bindet dich für 5 Jahre!

Verzicht am: 1. Januar 2025
Bindung bis: 31. Dezember 2029

→ Erst ab 2030 kannst du zurück wechseln

Schritt 3: Ab sofort Umsatzsteuer ausweisen

Alte Rechnung (Kleinunternehmer):

Beratung: 1.000€
────────────────
Gesamt: 1.000€

Hinweis: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine
Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer).

Neue Rechnung (Regelbesteuerer):

Beratung: 1.000€
USt 20%: 200€
────────────────
Gesamt: 1.200€

Überschreitung der 35.000€-Grenze: Was nun?

Szenario: Umsatz plötzlich höher

Beispiel:

Januar - Oktober: 28.000€ Umsatz
November: Großauftrag über 15.000€
────────────────────────────────
Gesamt: 43.000€

→ Grenze überschritten!

Was passiert?

  1. Automatischer Wechsel zur Regelbesteuerung

    • Ab dem Monat der Überschreitung
    • Rückwirkend für das gesamte Jahr (!)
  2. Nachzahlung der Umsatzsteuer

    Bisherige Umsätze: 28.000€
    Nachzuzahlende USt (20%): 5.600€
    + Säumniszuschlag
    
  3. Neue Pflichten ab sofort

    • UVA-Meldungen
    • USt-Ausweis auf Rechnungen
    • Vorsteuerabzug möglich

Tipp:

Überwache deinen Umsatz laufend! Wenn du merkst, dass du die 35.000€ knackst, verzichte freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung vor der Überschreitung.

Kleinunternehmer-Rechnung: Pflichtangaben

Eine Kleinunternehmer-Rechnung muss enthalten:

Name und Anschrift (Unternehmer + Kunde) ✅ Rechnungsnummer (fortlaufend) ✅ RechnungsdatumLieferung/Leistung (Beschreibung) ✅ Menge und PreisGesamtbetrag (ohne USt)Kleinunternehmer-Hinweis

Kleinunternehmer-Hinweis:

Pflichttext:

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine
Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer).

Oder kürzer:

Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG,
daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Kleinunternehmer eine USt-Nummer beantragen?

Ja. Auch Kleinunternehmer können eine UID-Nummer beantragen (z.B. für EU-Geschäfte). Die UID-Nummer bedeutet NICHT automatisch Regelbesteuerung.

Muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer. Du musst weiterhin:

  • Einkommensteuererklärung abgeben
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen

Kann ich teilweise Kleinunternehmer sein?

Nein. Die Regelung gilt für alle deine unternehmerischen Tätigkeiten. Du kannst nicht für einen Kunden Kleinunternehmer sein und für einen anderen Regelbesteuerer.

Was ist mit digitalen Produkten (E-Books, Kurse)?

Auch digitale Produkte zählen zum Umsatz. Bei Verkauf über Plattformen (z.B. Udemy) beachte:

  • Plattform übernimmt oft USt-Abwicklung
  • Prüfe die Bedingungen der Plattform

Checkliste: Bist du Kleinunternehmer?

  • [ ] Jahresumsatz unter 35.000€ (netto)?
  • [ ] Keine Verzichtserklärung abgegeben?
  • [ ] Kleinunternehmer-Vermerk auf Rechnungen?
  • [ ] Keine UVA abgegeben?
  • [ ] Umsatz laufend überwachen?

Wenn alle Punkte ✓, dann bist du Kleinunternehmer.

Fazit: Kleinunternehmerregelung – Ja oder Nein?

Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn:

  • Du gerade startest
  • Hauptsächlich Privatkunden
  • Umsatz sicher unter 35.000€
  • Geringe Investitionen

Auf Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn:

  • Hohe Investitionen geplant
  • Hauptsächlich B2B-Kunden
  • Umsatz nahe an 35.000€
  • Professioneller Auftritt wichtig

Die gute Nachricht: Du kannst jederzeit wechseln (mit 5-Jahres-Bindung beim Verzicht).

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