Alles zur Stornorechnung: Wann braucht man sie, wie erstellt man sie und was ist der Unterschied zur Gutschrift?
Eine Stornorechnung korrigiert eine fehlerhafte Rechnung, die bereits bezahlt wurde. Sie macht die ursprüngliche Rechnung buchhalterisch ungültig und weist negative Beträge aus.
Eine Stornorechnung (auch: Korrekturrechnung) ist ein Dokument, das:
Du brauchst eine Stornorechnung, wenn:
Die Rechnung enthält Fehler wie falscher Betrag, falscher Steuersatz, falsche Kundenadresse oder falsche Leistungsbeschreibung.
Die fehlerhafte Rechnung wurde bereits vom Kunden beglichen. Bei unbezahlten Rechnungen reicht oft eine einfache Korrektur.
Wenn du eine Stornorechnung fälschlich als "Gutschrift" bezeichnest:
Der Kunde verliert seinen Vorsteuerabzug
Die Steuerbasis wird falsch berechnet
Es kann zu Finanzstrafen kommen
Eine Stornorechnung muss alle normalen Rechnungs-Pflichtangaben enthalten, plus zusätzliche Angaben:
So gehst du vor, wenn du eine Stornorechnung erstellen musst:
Bei der Buchung einer Stornorechnung werden die ursprünglichen Buchungen umgekehrt. Das Ergebnis: Beide Buchungen heben sich auf.
Du hast eine Rechnung über 1.200 Euro brutto (1.000 Euro netto + 200 Euro USt) ausgestellt:
Die Stornorechnung kehrt diese Buchung um:
Beispiel mit korrigiertem Steuersatz (10% statt 20%):
Es ist empfehlenswert, für Stornorechnungen einen eigenen Nummernkreis zu verwenden:
RE-2025-0001, RE-2025-0002, ...SR-2025-0001, SR-2025-0002, ...Diese Fehler solltest du bei Stornorechnungen unbedingt vermeiden:
Nenne es Stornorechnung, Korrekturrechnung oder Rechnungsstorno - niemals Gutschrift!
Stornorechnungen müssen immer negative Beträge ausweisen.
Immer die Originalrechnungsnummer und -datum angeben.
Nur der ursprüngliche Rechnungssteller darf eine Rechnung stornieren.
Ja, wenn die Originalrechnung fehlerhaft war. Der Kunde hat ein Recht auf eine korrekte Rechnung für seinen Vorsteuerabzug.
Wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde: Ja. Bei unbezahlten Rechnungen kannst du manchmal auch eine Berichtigung vornehmen.
Es gibt keine Frist. Auch Jahre alte Rechnungen können storniert werden, wenn ein Fehler entdeckt wird.
Bei einer Stornorechnung korrigierst du deine UVA. Du erhältst die zu viel gezahlte Steuer zurück bzw. zahlst die zu wenig gezahlte nach.
Ja, wie jede andere Rechnung auch. Wichtig ist, dass der Kunde sie erhält und archivieren kann.
Rechnungsheld macht Stornorechnungen einfach und strukturiert:
Wähle die fehlerhafte Rechnung und storniere sie mit einem Klick
Negative Werte werden automatisch berechnet
Verknüpfung zur Originalrechnung wird automatisch erstellt
Erstelle direkt die korrigierte Version
Alle Buchungen werden automatisch korrigiert